Besondere Vertragsbedingungen für Montage- und Subdienstleistungen

 
Diese Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die Bestellung und die Allgemeinen
Einkaufsbedingungen der PV Kraftwerk GmbH. Bei Widersprüchen gelten zunächst die projektspezifische Bestellung, anschließend diese Vertragsbedingungen und danach die EKB.
 

1) Vertragsgrundlagen

Der Auftragnehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen, Statiken, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Montageanleitungen, Terminpläne und Sicherheitsvorschriften geprüft zu haben. Sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Leistung erforderlichen Nebenleistungen gelten als mitkalkuliert.

2) Baustellenbesichtigung

Der Auftragnehmer bestätigt, sich über Zufahrt,
Lagerflächen, Hebemöglichkeiten, Baustellenlogistik, Montagebedingungen und örtliche Gegebenheiten informiert zu haben. Nachträgliche Mehrkosten aufgrund fehlender Kenntnis werden nicht anerkannt.

3) Prüf- und Hinweispflicht

Vor Ausführung sind erkennbare Planungs-, Statik-, Material-, Norm- oderAusführungsfehler unverzüglich (innerhalb eines Werktages) schriftlich an den Projektleiter der PV Kraftwerk GmbH zu melden. Bis zur Klärung dürfen betroffene Leistungen nicht ausgeführt werden.
4) Eigenverantwortung des Fachunternehmers Anweisungen der PV Kraftwerk GmbH entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung als Fachunternehmen. Die Montage ist entsprechend den Herstellerangaben, den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen OVE-, OIB-, EN- und gesetzlichen Vorschriften auszuführen.

5) Änderungen

Technische Änderungen, Änderungen der Modulanordnung, Stringplanung,
Unterkonstruktion, Ballastierung oder sonstiger Ausführungsdetails dürfen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe der PV Kraftwerk GmbH erfolgen. Vereinbarungen mit Bauherrn oder Dritten sind unwirksam.

6) Materialkontrolle

 Vor Montage sind sämtliche Materialien auf Vollständigkeit, Beschädigungen und Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu prüfen. Abweichungen sind unverzüglich schriftlich zu melden

7) Materialbehandlung

Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachten Materialschäden, unsachgemäße Lagerung, Verlust oder vermeidbaren Verschnitt.

8) Werkzeuge

Es sind ausschließlich geeignete und kalibrierte Werkzeuge einzusetzen. Drehmomente sind entsprechend Herstellervorgaben einzuhalten.
9) Kabel- und Elektroinstallation
Kabel sind spannungsfrei, UV-beständig, mechanisch geschützt und dauerhaft befestigt zu verlegen. Scheuerstellen, lose Leitungen und unzulässige Biegeradien sind unzulässig.
10) Fotodokumentation
Der Auftragnehmer erstellt eine vollständige Fotodokumentation der Montage. Diese umfasst insbesondere Dachzustand vor Montage, Unterkonstruktion, Befestigungen, Modulklemmen, Potentialausgleich, Kabelwege, Wechselrichter, Dachdurchführungen sowie die fertiggestellte Anlage. Die Fotodokumentation ist digital nach den Vorgaben der PV Kraftwerk GmbH zu übergeben.

11) Bautagebuch

Täglich sind Mannschaftsstärke, Arbeitsfortschritt, Wetter, besondere Ereignisse sowie Behinderungen schriftlich festzuhalten.

12) Sauberkeit

Die Baustelle ist täglich sauber zu halten. Verpackungen, Paletten, Kabelreste und sonstige Abfälle sind laufend zu entfernen.

13) Beschädigungen

Beschädigungen an Dach, Fassade, Abdichtung, Zaun, Verkehrsflächen oder sonstigen Bauteilen sind unverzüglich schriftlich zu melden und zu dokumentieren.

14) Personal

Es dürfen ausschließlich ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die PV Kraftwerk GmbH kann ungeeignetes Personal jederzeit von der Baustelle verweisen.

15) Arbeits-, Sozial- und Lohnrecht

Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung aller in Österreich geltenden arbeits-, sozial- und lohnrechtlichen Vorschriften, insbesondere: Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). angemeldete, rechtmäßig beschäftigte und versicherte Arbeitnehmer einzusetzen. Der AN haftet für alle Verstöße gegen österreichisches Recht – der AG ist schad- und klaglos zu halten.
Vertragsstrafe: Bei Verstößen gegen diese Punkte wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000 pro Einzelfall vereinbart.

16) Pflichten zur Offenlegung und Kontrolle

Der AN übermittelt dem AG spätestens 5 Tage vor Arbeitsaufnahme folgende Unterlagen: Meldung an die Zentrale Koordinationsstelle (ZKO) gemäß LSD-BG. A1-Bescheinigungen aller eingesetzten Personen. Kopien der Arbeitsverträge (Deutsch oder Englisch). Lohnabrechnungen (letzter Monat). Bestätigung der Sozialversicherungspflicht. Bestätigung über den geltenden Kollektivvertrag. Der AG behält sich das Recht auf stichprobenartige Kontrollen auf der Baustelle vor.

17) Arbeitsschutz und Sicherheit

Der AN ist für die Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Auf der Baustelle muss mindestens ein verantwortlicher Vorarbeiter mit Deutsch- oder Englischkenntnissen anwesend sein. Eine vollständige persönliche
Schutzausrüstung (PSA) ist vom AN bereitzustellen. Der AN sorgt für Sicherheitsunterweisungen des eingesetzten Personals vor Arbeitsbeginn.
18) Terminverschiebungen durch andere Gewerke Terminverschiebungen oder Behinderungen durch Vorleistungen anderer Gewerke sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung und zur Abstimmung des Bauablaufs zu setzen.

19) Schutz bereits fertiggestellter Leistungen

Bereits ausgeführte Leistungen sind bis zur Endabnahme vor Beschädigungen zu schützen. Verursachte Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers unverzüglich zu beheben.
20) Verpflichtung zur täglichen Mängelkontrolle Der Auftragnehmer hat seine Leistungen täglich auf Mängel und Abweichungen zu kontrollieren und erkannte Mängel unverzüglich zu beheben oder schriftlich anzuzeigen.

21) Pflicht zur Meldung von Planabweichungen

Festgestellte Abweichungen zwischen Planung und tatsächlichen Gegebenheiten sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig.

22) Teilnahme an Baubesprechungen

Der Auftragnehmer hat auf Anforderung an Baubesprechungen teilzunehmen und einen entscheidungsbefugten Vertreter zu entsenden.
23) Nutzung privater Werkzeuge und Maschinen Der Einsatz privater Werkzeuge und Maschinen erfolgt auf Verantwortung des Auftragnehmers. Sämtliche eingesetzten Geräte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in sicherem Zustand befinden.

24) Baustellenfotos als Beweismittel

Baustellenfotos dienen als Beweismittel und sind auf Verlangen vollständig an die PV Kraftwerk GmbH zu übergeben.

25) Eigentum an Projektdaten

Sämtliche Fotos, Messdaten, Protokolle, CAD-, BIM-, Excel- und sonstigen Projektdaten gehen mit ihrer Erstellung in das Eigentum der PV Kraftwerk GmbH über.

26) Herausgabepflicht

Sämtliche projektbezogenen CAD-, Excel-, Mess- und sonstigen digitalen Daten sind spätestens mit der Schlussrechnung vollständig herauszugeben.

27) Verwendung von Projektfotos

Projektfotos dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PV Kraftwerk GmbH weder veröffentlicht noch zu Werbezwecken verwendet werden.

28) Kontakt mit dem Endkunden

Eine direkte technische oder kaufmännische Abstimmung mit dem Endkunden außerhalb der Projektabwicklung ist ohne schriftliche Zustimmung der PV Kraftwerk GmbH unzulässig. 29) Cybersecurity
Zugänge, Softwarekonfigurationen und Passwörter von Wechselrichtern, Speichern und Datenloggern sind vertraulich zu behandeln.
Sämtliche Zugangsdaten sind nach Projektabschluss vollständig an die PV Kraftwerk GmbH zu übergeben.

30) Behörden- und Netzbetreiberabnahmen

Der AN unterstützt die PV Kraftwerk GmbH bei Behörden-, Netzbetreiberabnahmen und
Sachverständigen- im erforderlichen Umfang.

31) Inbetriebnahmen und Funktionsprüfungen

Der Auftragnehmer wirkt an Inbetriebnahmen, Funktionsprüfungen, Messungen und Mängelbehebungen mit und stellt hierfür qualifiziertes Personal zur Verfügung. 32) Einkaufsbedingungen und AGB Die Einkaufsbedingungen und AGB sind abrufbar unter www.kraftwerk-gmbh.at.